Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MONVERO

1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MONVERO (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen als selbständiger Unternehmer im Rahmen eines freien Dienstvertrags in den Bereichen:

  • Executive Companion: Business-Begleitung, Protokollführung, Erstellung von Präsentationen und Recherche, Assistenz, ggf. inkl. Fahrtätigkeit.
  • Private Companion: Persönliche Begleitung im privaten und kulturellen Bereich, ggf. inkl. Fahrtätigkeit.
  • Vermittlung: Organisation von Reise- und Eventleistungen (ausschließlich als Vermittler).
  • Mobilität: Chauffeurdienstleistungen (gewerbsmäßige Personenbeförderung nach PBefG, ck Limousine).

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande (per E-Mail, Telefon oder Buchungstool). Bei kurzfristigen Einsätzen gilt die Bereitstellung des Companions als Annahme. Der Auftragnehmer ist in der Annahme von Einzelaufträgen frei. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Übernahme von Begleitung besteht nicht. Ebenso besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, zu bestimmten Zeiten einsatzbereit zu sein (keine Rufbereitschaft).

3. Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten

  1. Dienstleistungscharakter: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB). Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. Abschluss eines Geschäfts beim begleiteten Termin) wird nicht geschuldet.
  2. Reisevermittlung: Bei Reiseplanungen tritt MONVERO nur als Vermittler auf. Verträge über Unterbringung oder Transport kommen direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande.
  3. Personenbegleitung mit Fahrtätigkeit (Fremdfahrzeug): Nutzt der Auftragnehmer ein Fahrzeug des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und der Versicherungsschutz (Vollkasko/Haftpflicht) die Nutzung durch einen Drittfahrer abdeckt.

    Der Auftragnehmer führt die Fahrten in eigener unternehmerischer Verantwortung durch. Er unterliegt hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung (z.B. Routenwahl, Pausengestaltung) keinen fachlichen Weisungen des Auftraggebers. Die Bestimmung des Zielortes durch den Auftraggeber gilt als auftragsspezifische Leistungsbeschreibung.

4. Vergütung, Spesen & Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, werden Wartezeiten als Dienstzeit berechnet.
  2. B2C: Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. B2B: Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
  4. Auslagen (Parkgebühren, Maut, Miete und Kraftstoff bei Fremdfahrzeugen, Eintrittsgelder etc.) sowie Spesen werden eins zu eins weiterberechnet, sofern sie nicht Teil einer Pauschale sind.

5. Stornierungsbedingungen

Da die Leistungen termingebunden sind, gelten folgende Stornogebühren:

  • Bis 48 Stunden vor Beginn: kostenfrei.
  • 48 bis 24 Stunden vor Beginn: 50 % des voraussichtlichen Honorars.
  • Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % des Honorars.

6. Haftung & Versicherung

  1. Allgemein: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit resultierende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die explizit die Tätigkeit als Begleiter mit Fahrtätigkeit abdeckt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers am Fahrzeug des Auftraggebers entstehen, werden im Rahmen der Haftpflicht des Auftragnehmers reguliert.
  2. Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Fremdfahrzeuge: Bei Fahrten im Kundenfahrzeug ist die Haftung für Sachschäden am Fahrzeug auf die grobe Fahrlässigkeit des Fahrers beschränkt, sofern nicht die Fahrzeug-Versicherung des Kunden eintrittspflichtig ist.
  4. Besondere Bedingungen für Fahrerdienstleistungen in Kundenfahrzeugen:
    Versicherungsschutz: Der Kunde versichert, dass das von ihm gestellte Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen, verkehrssicher und ausreichend versichert ist. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz (Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung) auch die Nutzung durch einen Drittfahrer (den Auftragnehmer) abdeckt.
    Haftungsbeschränkung: Bei Schäden am Fahrzeug des Kunden, die durch den Auftragnehmer während der Vertragserfüllung verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern der Schaden durch eine bestehende Fahrzeugversicherung (insb. Vollkasko) des Kunden abgedeckt werden kann.
    Selbstbeteiligung & Rückstufung: Eventuelle Selbstbeteiligungen im Schadensfall sowie finanzielle Nachteile durch eine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt des Kunden werden vom Auftragnehmer nicht übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    Technische Mängel: Für Schäden, die auf technischen Defekten, unzureichender Wartung oder altersbedingtem Verschleiß des Kundenfahrzeugs beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

7. Diskretion & Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Interna des Kunden absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C): Siehe Link „Widerrufsbelehrung“

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde (typisch bei Sofort-Begleitungen).

9. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

MONVERO – Worldwide Companion Service.

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